Handelt es sich um einen garantiewirksamen Schaden, werden die Reparaturkosten teils oder sogar vollständig von der Garantieversicherung abgedeckt. Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll,weil ich denke das sie der Händler quer stellen wird wenn ich mit diesen Argumenten komme. Eine Gebrauchtwagengarantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieb